ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BUCHSCHARTNER ENTSORGUNG GMBH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Buchschartner Entsorgung GmbH und der Karl Friedl GmbH & CoKG

1) Allgemeines:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil jedes von uns erstellten Angebots sowie jedes mit uns abgeschlossenen Entsorgungsvertrages. Diese gelten auch für nachfolgende Angebote und Verträge. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

2) Angebote:

Die Angebote sind freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten, einschließlich Menge und Preis

3) Gewährleistung und Haftung:

Die von uns genannten Termine sind nicht verbindlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Ansprüche aus der Leistungsverzögerung gegen uns zu erheben. Für die Aufstellung von Container und Mulden bzw. Fahrzeuge auf Grund und Boden des Auftraggebers bzw. auf von ihm als Aufstellungsort angewiesenen Fremdgrund trifft uns keine Haftung. Für Flurschäden oder Straßenverschmutzungen wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber hat den Aufstellungsort für Mulden und Container genau zu bezeichnen und diesen Ort dem Fahrer anzuweisen. In dieser Hinsicht sind unsere Fahrer lediglich Hilfsorgane des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Raum vor den Mulden (Container) freibleibt, damit die Abholung ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann. Fahrten, die auf Grund mangelnder räumlicher Verhältnisse oder wegen Verletzung der Auflagen (zB. Überfüllung) nicht durchgeführt werden konnten, werden von uns dem Auftraggeber gesondert als Leerfahrt in Rechnung gestellt. Wartezeiten werden ebenfalls gesondert verrechnet. Der Auftraggeber hat die Aufgabe, eine entsprechende Bewilligung des Grundeigentümers vor Aufstellung der Mulden bzw. Container einzuholen und obliegt ihm die Absicherung der Container nach den straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen in Frage kommenden Vorschriften.

4) Sammelbehälter:

Die von uns aufgestellten Sammelbehälter (Container und Mulden) verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, in unserem Eigentum. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Behältnisse pfleglich zu behandeln und im Falle einer Beschädigung den entstandenen Schaden zu ersetzten. Die Behälter dürfen nur bis zu der von uns angegebenen Inhaltsgröße und mit den vereinbarten Abfällen befüllt werden. Bei spezifisch schwerem Material ist mit uns Kontakt aufzunehmen, in welchem Maß eine Beladung möglich ist. Auf jedem Fall müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beim Transport der Mulden und Container eingehalten werden können.

5) Abfälle:

Der Auftraggeber ist verpflichtet uns über die Art und Zusammensetzung der Abfälle genaue Auskünfte zu geben. Sämtliche Abfälle werden nach dem Entladen auf der entsprechenden Entladestelle überprüft und eingestuft. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die uns oder Dritten durch eine falsche Bezeichnung der Abfälle im Liefer- bzw Übernahme- bzw im Begleitschein entstehen. Falls in Bezug auf die richtige Kennzeichnung der Stoffe Zweifel bestehen, sind wir berechtigt, den Abfall untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist für die weitere Behandlung und die Verrechnung verbindlich. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorgelegte Analysen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch uns.

6) Preise:

Die von uns genannten Preise sind immer Nettopreise. Die Preise sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsgrundlagen berechtigen uns zu Preisanpassungen. Die angegebenen Transportpreise unterliegen den jeweiligen Preisschwankungen der Tarifempfehlung für den Güterverkehr, herausgegeben von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband für den Güterverkehr.

7) Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche mit der Geltend- und Einbringlichmachung der Forderung entstehenden Kosten, insbesondere auch Mahnspesen sowie Kosten anwaltlicher Maßnahmen zu ersetzen. Zahlungen sind auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu leisten. Unsere Fahrer sind nicht zum Inkasso berechtigt. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.

8) Datenschutz:

Die Firma Buchschartner Entsorgung GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Sammlung, Speicherung und Verarbeitung der für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten ausdrücklich einverstanden. Weiterhin ist die Firma Buchschartner Entsorgung GmbH ermächtigt, auf Anforderung von Behörden (insbesondere Zollbehörden) und staatlichen Institutionen diesen im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.

Beauftragung von Dritten: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma Buchschartner Entsorgung GmbH bei Beauftragung von Dritten diesen die notwendigen Daten für die Leistungserbringung übermittelt.

Zum Zweck der Bonitätsprüfung und Inkassoabwicklung werden Antragsdaten, Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen an von uns zum Zwecke der Kreditversicherung oder Eintreibung von Forderungen beauftragte Stellen übermittelt.

9) Schlussbestimmungen:

Zusätze und Änderungen aufgrund eines schriftlichen Angebotes zustande gekommenen Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Auskünfte, Abmachungen, Beratungshinweise, Empfehlungen und mündliche Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern binden sie daher erst mit einer von ihr erfolgten schriftlichen Bestätigung. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten welcher Art auch immer wird als Gerichtsstand das Landesgericht Wels vereinbart. Die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts wird ausdrücklich vereinbart.

Stand: Mai 2018

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